Besteht bei Kopfläusen Meldepflicht?

Bei wem besteht Meldepflicht bei Kopfläusen?
Die Meldepflicht bei Kopfläusen beschränkt sich allerdings nicht nur auf das Gesundheitsamt oder die Einrichtung. Am wichtigsten ist es, die Personen zu informieren, die in den letzten 14 Tagen Körperkontakt mit dem Betroffenen hatten. Hier kann dank der Meldepflicht eine schnelle Behandlung dazu führen, dass die Läuse leicht wieder entfernt werden können. Natürlich ist eine solche Bekanntgabe eher unangenehm, letztlich wird es aber jeder Informierte danken – schließlich kann man so eine Ausbreitung und Weitergabe der Läuse verhindern. Jeder, der Kopfläuse bemerkt, sollte also seiner persönlichen Meldepflicht nachkommen. Außerdem empfiehlt es sich, dass die betroffene Person, vor allem Kinder und Jugendliche, in der Zeit des Befalls zuhause bleiben. Das kann Tage bis in seltenen Fällen Wochen dauern.
Warum Meldepflicht bei Kopfläusen?
Häufig schämt sich der Betroffene, der unter Kopfläusen leidet, und kommt daher seiner Meldepflicht nicht nach. Das liegt daran, dass sich oft noch immer das Gerücht hält, Kopfläuse seien ein Zeichen von mangelnder Hygiene oder Zeichen dafür, dass man aus schlechten und ungebildeten Verhältnissen stammt. Darüber hinaus ist natürlich die Vorstellung davon, dass andere von den kleinen Tierchen auf dem Kopf wissen, ein weiteres Kriterium, das gegen die Ausübung der persönlichen Meldepflicht sprechen mag. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Verschweigen des Befalls weitreichende Folgen haben kann. Die Läuse verteilen sich nach dem Schneeballprinzip und jeder Unwissende steckt vielleicht viele weitere Menschen an, sodass es im Nachhinein schwer wird, den Befall wieder völlig auszumerzen. Daher: Besser früh in den sauren Apfel beißen und seine Meldepflicht bei Kopfläusen einhalten, dann ist das Thema auch schnell wieder vorbei.1, 2
1 http://www.nlga.niedersachsen.de, Kopflausbefall, Zugriff: 10.03.2014
2 http://www.pediculosis-gesellschaft.de, Zugriff: 10.03.2014
