Wie und wo muss die Meldung der Kopfläuse erfolgen?

Haben die Schule oder der Kindergarten Meldung über die Kopfläuse erhalten, müssen diese den Befall beim Gesundheitsamt melden. Dabei müssen auch personenbezogene Angaben gemacht werden.
Was muss bei der Meldung der Kopfläuse noch beachtet werden?
Nach der Meldung der Kopfläuse ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind schnellstmöglich mit einem guten Kopflausmittel behandeln. Das kann eine Behandlung mit einem chemischen oder physikalischen Mittel sein, je nachdem, was Ihr Arzt oder Apotheker Ihnen empfiehlt. Es sollte sich um ein Mittel handeln, das behördlich nach Infektionsschutzgesetz geprüft wurde.
Ihr Kind muss nach der Meldung dem Kindergarten oder der Schule fern bleiben, bis es zur ersten erfolgreichen Kopflaus Behandlung mit eben einem solchen Mittel gekommen ist. Sie müssen dies schriftlich bei der Einrichtung bestätigen, dann kann das Kind in der Regel auch sofort wieder am Kindergarten bzw. an der Schule teilnehmen. Ein ärztliches Attest brauchen Sie nur, wenn innerhalb weniger Wochen mehrmals ein Kopflausbefall nach der ersten Meldung der Kopfläuse festgestellt wurde.
Quellen
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Kopflausbefall.html